Nina Fridrih, Mag. pharm.
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Wann darf ein Kind krankheitsbedingt nicht in den Kindergarten und wie regelt man die Pflegefreistellung

In den Kindergarten dürfen nur gesunde Kinder gehen. Vor allem in der kalten Jahreshälfte sind ansteckende virale Darmerkrankungen und Tröpfcheninfektionen bei Kindern sehr häufig. Bei einem Ausbruch von übertragbaren Krankheiten sollen Eltern das Kind daher nicht in den Kindergarten bringen, sondern sollen, falls sie ihr Kind nicht alleine betreuen können, eine andere Betreuungsvariante organisieren. Ein krankes Kind wird Zuhause, wo es sich auch am wohlsten fühlt, am schnellsten wieder gesund. Im Kindergarten kann es nicht spielen, vermisst die elterliche Wärme und stellt eine Ansteckungsgefahrfür andere Kindern im Kindergarten dar.

Ein Kind darf nicht in den Kindergarten, wenn:

  • es eine virale Infektion hat (Erkältung, Grippe, virale Darminfektion)
  • es in den letzten 48 Stunden Fieber oder Durchfall hatte (2- oder mehrmals täglich dünnflüssigen Stuhlgang) oder erbrechen musste
  • Kopfläuseoder Krätze hat – das Kind darf nach einer erfolgreich durchgeführten Entlausung oder einer erfolgreichen Behandlung von Krätze wieder in den Kindergarten
  • es einen Hautausschlagmit oder ohne Fieber hat (außer bei nichtinfektiösen Ausschlägen, wie z.B. wegen einer Allergie, Insektenstich ...)
  • generell bei schlechtemBefinden.

Das Kind darf in den Kindergarten, wenn:

  • es keine erhöhte Körpertemperatur mehr hat
  • normalen Appetit hat
  • normal verspielt ist
  • es nicht mehr Ruhe wie sonst benötigt

Wie lange soll ein Kind nach einer Erkrankung zuhause bleiben?

Man kann es nicht verallgemeinern, ab wann ein krankes Kind andere Kinder nicht mehr anstecken kann, da sich Kinder, Infektionen und die jeweiligen Situationen voneinander unterscheiden. An erster Stelle steht das Wohlbefinden des Kindes. Man kann es nur schwer mit einer Anzahl an Tagen prognostizieren, ab wann ein Kind nach einer erhöhten Temperatur oder z.B. nach einem Husten wieder in den Kindergarten gehen darf. Eltern kennen ihre Kinder am besten und wissen, wann es ihnen wieder besser geht. 

Ein solches Orientierungsanzeichen ist zum Beispiel der Husten. Kinder können nach einer Atemwegsinfektion, wenn sie selbst zwar schon gesund sind, noch ziemlich lange husten. In der Regel sind sie dann nicht mehr ansteckend, sie fühlen sich gut und können daher den Kindergarten wieder besuchen.

Wie läuft eine Krankmeldung ab?

Am ersten Werktag, an dem Sie zuhause bei Ihrem Kind bleiben, informieren Sie darüber den behandelnden Kinderarzt und Ihren Arbeitgeber.Ein Anspruch auf eine Pflegefreistellung bei Krankheit des Kindes besteht, wenn beide Eltern vollzeit beschäftigt sind

Ein Anspruch auf Pflegefreistellung besteht auch im Fall der Begleitung eines erkrankten Kindes bei einem stationären Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt, sofern das Kind unter zehn Jahre alt ist. Detailliertere Informationen über Pflegefreistellung für die Pflege des Kindes finden Sie hier: https://www.bma.gv.at/Themen/Arbeitsrecht/Urlaub-und-Freistellung.html

Deswegen ist für die Erhaltung der Gesundheit und Stärkung der Immunabwehr eine Vorbeugung am wichtigsten. Ein Kindbraucht gesunde Nahrung, genügend Bewegung an der frischen Luft und ausreichend Schlaf. Außerdem sollte immer für ein regelmäßiges Händewaschen, Gesichtsreinigung und Naseputzen gesorgt werden. Für die Stärkung des Immunsystems kann auf das Nahrungsergänzungsmittel mit natürlichen Zutaten (Beta-Glukan, Vitamin C und Zink) –Defendyl Imunoglukan P4H®, das präventiv und bei Immunschwäche empfohlen wird, zurückgegriffen werden. Bei Vorschulkindern wird es:

  • für die Stärkung der Abwehr beim Eintritt in den Kindergarten
  • in der Erkältungssaison (September–März)
  • wenn Kinder im Kontakt mit Erkrankten sind
  • bei Kindern, die zu Infektionen neigen (Erkältungen beziehungsweise Virosen, Laryngitis, Bronchitis, Ohrinfektion, Angina)
  • bei einer geschwächten Immunabwehr nach einer Erkrankung oder OP
  • bei einer Windpocken-Infektion

empfohlen.

Defendyl-Imunoglukan P4H® darf nicht von Patienten mit Organtransplantationen eingenommen werden. Patienten, die sich in einer immunsuppressiven Behandlung befinden, dürfen Defendyl-Imunoglukan P4H® nur nach vorheriger ärztlicher Beratung einnehmen. Die empfohlene Tagesdosis darf nicht überschritten werden.

Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung.